AGB & Mietbedingungen: WICHTIG: die Buchungsbedingungen! AGB / Reiserücktritts- u. Mietbedingungen:   Ihre Buchung wird an den jeweiligen Besitzer/Verwalter  schnellstmöglich weitergeleitet,  die Buchungsbestätigung und Rechnung erhalten Sie durch die Firma  Lucian Gilka, die  befugt ist, Zahlungen entgegenzunehmen und die Buchung im Namen des Besitzers zu   bestätigen. Das eigentliche Vertragsverhältnis besteht somit immer zwischen dem  Besitzer/Verwalter  des jeweiligen Objekts und dem buchenden Gast. Achtung: Die Rechnungserstellung wird - wie die  Zahlungsabwicklung - aus  buchungstechnischen Gründen durch die Firma Lucian Gilka - www.1a-italia.de -  erledigt. Tritt der Gast vom Beherbergungsvertrag zurück oder tritt er den Vertrag  nicht  an, können wir Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.  Bei  Rücktritt durch den Gast beträgt der pauschalisierte Schadenersatzanspruch bei  einem Rücktritt bis zu  2 Monaten vor der Anreise 30%, bis zu 1 Monat vor der Anreise  50%, bei weniger als 1 Monat vor der  Anreise 70% und ab einer Woche vor Anreise 85%  des Mietpreises. Es bleibt dem Gast der Nachweis  unbenommen, daß kein oder ein wesentlich geringerer  Schaden entstanden ist, als die geforderte  Pauschale.  Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Der  jeweilige Eigentümer bzw. Verwalter, nicht die Firma Lucian Gilka, haftet für das  Mietobjekt. Eventuelle  Forderungen aus dem Vertrag oder Mängelanzeigen müssen  immer mit dem Eigentümer/Verwalter des  Mietobjekts direkt vor Ort geklärt werden.  Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt  werden. Der Gast erhält mit  der Buchungsbestätigung immer die Anschrift und Tel.-Nr. des jeweiligen Eigentümers/Verwalters. Die Firma Lucian Gilka ist hier von der Haftung  ausgeschlossen. Gerichtsstand  für die Firma Lucian Gilka ist Essen – Deutschland, für  den jeweiligen Besitzer sein Wohnort. Den  Voucher (Gutschein) erhält der  Gast nach Eingang der Anzahlung. Dieser ist dem Eigentümer bzw.  Verwalter bei  Ankunft vorzulegen, ebenso ist die Restzahlung bei Ankunft vor Ort zu erledigen. Bei  Eintritt höherer Gewalt (z.B. Unbenutzbarkeit des gemieteten Objekts infolge Sturm  / Wasser- und / oder  sonstiger Schäden) kann der Gast in ein gleich- bzw. höherwertiges  Objekt umgebucht werden. Ein  Schadenersatz ist hieraus nicht abzuleiten.   Für jede Ferienwohnung/Ferienhaus und jedes Hotel haftet  der/die Eigentümer. FAQ: F: Wie erhalte ich weitere  Auskünfte über die Objekte und  deren Verfügbarkeit?  A: Senden Sie eine e-Mail an  info@1a-italia.de. Ihre Fragen  werden umgehend beantwortet.       F: Wie kann ich buchen?   A: Sie können per Internet oder  per Fax buchen. Ihre  Buchungsbestätigung erhalten  Sie durch den Eigentümer oder  dessen Reisebüro.       F: Sind telefonische Auskünfte  möglich?   A: Ja, es wurde eine telefonische  Hotline für Sie eingerichtet,  unter der Auskünfte in deutsch,  englisch, italienisch und  französisch gegeben werden.  Die Telefonnummer lautet +49  (0)201 – 439 38 50. (eventuell  Anrufbeantworter). F: Wie sind die Anzahlung und  der restliche Reisepreis zu  zahlen?   A: Die Anzahlung (nie mehr als  30%) ist sofort nach Erhalt der  Buchungsbestätigung fällig. Die  Restzahlung leisten Sie bei  Ankunft vor Ort. (Details siehe  jeweils Bestätigung/Rechnung).        F: Die Haftung?   A: 1a-italia.de übernimmt  keine Garantie für die  Richtigkeit und Vollständigkeit  der ihr zur Verfügung gestellten  Informationen. Die  Ferienhausdarstellungen  werden nach Angaben der  Eigentümer erstellt. Der  Eigentümer haftet für den  ordnungsgemäßen Zustand der  Mietobjekte und für die  Einhaltung der von ihm  gemachten Angaben. 1a-italia.de übernimmt als  Ferienhausdatenbank keine  Garantie. Die Firma 1a-italia.de ist von der Haftung  ausdrücklich ausgeschlossen - diese  Bestimmung ist Bestandteil des  jeweiligen Miet- bzw. Beherbergungsvertrages.  Die Firma 1a-italia.de ist nur  als Reisevermittler, nicht als  Reiseveranstalter tätig. F: Kann der Gast die  Endreinigung selbst  vornehmen?   A: Nein, die Endreinigung wird  – um Missverständnisse zu  vermeiden - durch den  Vermieter ausgeführt.   
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